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Ernährungstherapie

Eine Ernährungstherapie (nach § 43 SGB V, ergänzende Maßnahmen zur Rehabilitation) richtet sich an Personen, deren Erkrankung durch eine Ernährungsumstellung positiv beeinflusst werden kann. Sie ist damit eine wichtige Ergänzung der ärztlichen Therapie und findet in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt statt.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten anteilig bis zu 80 % der Kosten für eine Ernährungstherapie bei folgenden Erkrankungen:

  • Übergewicht und Essstörungen
  • Stoffwechselstörungen, ernährungsbedingte Lebererkrankungen
  • Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems
  • Nahrungsmittelallergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Krankheiten der Verdauungsorgane
  • Magen-Darm-Beschwerden
  • Krebserkrankungen
  • Krankheiten der Niere

Wenn Sie weitere Informationen oder Beratung wünschen, fragen Sie bitte einfach in meiner Praxis nach — auch falls Sie Ihre persönliche Fragestellung in diesem Katalog nicht gefunden haben sollten, kann ich Ihnen möglicherweise gerne weiterhelfen.

Vorgehen zur Kostenerstattung:

Ihr Arzt füllt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungstherapie aus. Sie erhalten von mir zusätzlich einen Kostenvoranschlag für die Therapie. Mit Hilfe dieser Formulare können Sie mit Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme abklären. Die benötigten Formulare sende ich Ihnen gerne zu.

In der Regel rechne ich nach jeder Beratungseinheit ab. Nach Abschluss der gesamten Beratung erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Es besteht jedoch ebenso die Möglichkeit, Zwischenabrechungen zu machen, um der persönlichen Situation gerecht zu werden.

Sind Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert, fragen Sie bitte dort nach, wie die Bezuschussung in Ihrem Fall gehandhabt wird.